
Abschaffung des Eigenmietwerts ab 2029 – was ändert sich für Wohneigentümer?
Der Eigenmietwert wird in der Schweiz per 1. Januar 2029 abgeschafft. Damit entfällt künftig die Besteuerung eines fiktiven Einkommens auf selbstgenutztem Wohneigentum. Gleichzeitig werden jedoch verschiedene bisherige Steuerabzüge gestrichen oder eingeschränkt. Die Reform bringt deshalb nicht für alle Wohneigentümer eine steuerliche Entlastung.












